Studiobuch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 13. September 2026.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Studiobuch zwischen der DEKAY LLC, 8 The Green, Suite 22486, Dover, DE 19901, USA (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.

(2) Studiobuch richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Studios und Betriebe. Ein Vertrag mit Verbrauchern kommt nicht zustande. Ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher nicht.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Studiobuch als über das Internet nutzbare Anwendung zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf dasstudiobuch.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung. Die Software wird für die Vertragsdauer zur Nutzung überlassen und über das Internet ausgeliefert; ein Erwerb der Software oder ihres Quellcodes ist damit nicht verbunden.

(2a) Die Daten des Kunden liegen in einem eigenen Konto des Kunden beim Datenbankanbieter, das der Kunde selbst abschließt, selbst bezahlt und selbst besitzt. Serverstandort ist Frankfurt am Main. Der Anbieter betreibt keine gemeinsame Datenbank mehrerer Kunden und unterhält keinen dauerhaften Zugang zur Datenbank des Kunden. Der Vertrag über die Datenbank kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Datenbankanbieter zustande; dessen Entgelte sind in der Vergütung nach § 4 nicht enthalten.

(3) Nicht Vertragsgegenstand sind insbesondere: eine Buchung von Terminen durch Endkundinnen über das Internet, die Wiederherstellung einzelner Datenstände zu einem frei wählbaren Zeitpunkt sowie jede Form von Rechts-, Steuer- oder medizinischer Beratung.

(4) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Änderungen, die den vertraglich geschuldeten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränken, sind zulässig. Wesentliche Einschränkungen werden nach § 11 angekündigt.

(5) Aktualisierungen. Setzt eine neue Programmfassung eine Änderung der Datenbank voraus, erhält der Kunde ein Aktualisierungsskript mit Video-Anleitung und spielt es selbst in seinem Konto beim Datenbankanbieter ein. Der Anbieter stellt die neue Fassung für den Kunden erst bereit, nachdem der Kunde die Einspielung bestätigt hat; bis dahin nutzt der Kunde die bisherige Fassung weiter.

§ 3 Vertragsschluss und Bereitstellung

(1) Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter oder mit der Bereitstellung des Zugangs zustande.

(2) Der Kunde legt sein Konto beim Datenbankanbieter selbst an. Die Einrichtung der Installation erfolgt nach Zahlungseingang wahlweise (a) durch den Kunden anhand der Einrichtungsunterlagen und des Einführungskurses des Anbieters oder (b) durch den Anbieter, nachdem der Kunde ihn hierfür befristet in sein Konto eingeladen hat. Im Fall (b) entzieht der Kunde den Zugang nach Abschluss der Einrichtung wieder; der Anbieter weist ihn darauf hin und darauf, dass hierzu auch die Erneuerung der Zugriffsschlüssel gehört. Zum Zeitpunkt der Einrichtung sind in der Datenbank noch keine personenbezogenen Daten von Endkundinnen und Endkunden gespeichert. Der Kunde trägt solche Daten — auch übernommene Kundenlisten — erst ein, nachdem der Anbieter den Abschluss der Einrichtung in Textform bestätigt und der Kunde den Zugang entzogen hat. Danach erhält der Anbieter keinen Zugriff mehr (§ 7 Abs. 4). Der Kunde erhält einen einmaligen, an seine E-Mail-Adresse gebundenen Zugangslink zur Anwendung und vergibt sein Passwort selbst.

(3) Mitwirkung des Kunden. Für die Einrichtung stellt der Kunde die erforderlichen Angaben bereit, insbesondere Studioname, Logo, Farbwünsche, Bundesland und gewünschte Domain. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verlängern die Einrichtungsfrist entsprechend.

(4) Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich und gibt sie nicht an Dritte weiter.

§ 4 Vergütung

(1) Es gelten die auf dasstudiobuch.de angegebenen Preise. Sie verstehen sich netto.

(2) Das monatliche Entgelt ist im Voraus fällig. Die einmalige Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss fällig.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Es gelten zusätzlich die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.

(4) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen — insbesondere individuelle Erweiterungen — werden gesondert und vorab schriftlich angeboten. Ohne angenommenes Angebot besteht kein Anspruch auf ihre Erbringung.

(5) Preisänderungen werden nach § 11 angekündigt.

§ 5 Umsatzsteuer

(1) Der Anbieter ist ein US-amerikanisches Unternehmen und führt keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Auf Rechnungen wird keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Bei Kunden mit Sitz in Deutschland geht die Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG auf den Kunden über; bei Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Art. 196 MwStSystRL. Jede Rechnung trägt den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)".

(3) Der Kunde meldet die Umsatzsteuer selbst an und führt sie ab. Ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er sie im selben Zug als Vorsteuer geltend machen.

(4) Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG werden ebenfalls als Unternehmer behandelt; das Fehlen einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer steht dem nicht entgegen. Ein Vorsteuerabzug steht ihnen nicht zu.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und Störungen

(1) Der Anbieter stellt die Anwendung mit der nach dem Stand der Technik üblichen Sorgfalt bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent wird nicht zugesichert.

(1a) Die Verfügbarkeit der Daten hängt zusätzlich von dem Konto ab, das der Kunde nach § 2 Abs. 2a beim Datenbankanbieter unterhält. Störungen, die darauf beruhen, dass dieses Konto nicht bezahlt, gekündigt, gesperrt oder auf einen Tarif ohne tägliche Sicherung umgestellt wurde, hat der Anbieter nicht zu vertreten. Absatz 4 Satz 2 gilt für solche Störungen nicht.

(2) Studiobuch ist so gebaut, dass die wesentlichen Funktionen auch ohne Internetverbindung auf dem Gerät des Kunden nutzbar bleiben und sich später abgleichen.

(3) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit absehbar, vorab angekündigt.

(4) Störungen meldet der Kunde an support@dasstudiobuch.de. Bei einer vom Anbieter zu vertretenden erheblichen Störung, die länger als einen zusammenhängenden Werktag andauert, wird das monatliche Entgelt anteilig erstattet; einer gesonderten Aufforderung bedarf es dafür nicht. Die Unterstützung erfolgt ohne Zugriff auf die Datenbank des Kunden.

§ 7 Datenschutz und Daten des Kunden

(1) Für personenbezogene Daten, die der Kunde in Studiobuch verarbeitet — insbesondere Daten seiner Endkundinnen und Endkunden —, ist der Kunde alleiniger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

(2) Der Anbieter verarbeitet diese Daten nicht: Zum Zeitpunkt der Einrichtung enthält die Datenbank noch keine Daten von Endkundinnen und Endkunden (§ 3 Abs. 2), und danach hat der Anbieter keinen Zugriff mehr (Absatz 4). Hinsichtlich dieser Daten liegt keine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vor.

(3) Der Datenbankanbieter ist Vertragspartner des Kunden (§ 2 Abs. 2a) und dessen eigener Auftragsverarbeiter. Für die Auslieferung der Anwendung und den Versand von Anmelde- und Passwort-E-Mails an die Nutzer des Kunden setzt der Anbieter eigene Dienstleister ein; dabei werden keine Daten von Endkundinnen und Endkunden verarbeitet.

(4) Zugriff auf die Daten des Kunden. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besteht nicht. Der Anbieter erhält einen Zugang zur Datenbank des Kunden ausschließlich einmalig zur Einrichtung nach § 3 Abs. 2 (b): auf Einladung des Kunden und bevor Daten von Endkundinnen und Endkunden gespeichert sind. Danach greift der Anbieter nicht mehr auf die Datenbank zu; Aktualisierungen spielt der Kunde nach § 2 Abs. 5 selbst ein, Störungen werden ohne Zugriff unterstützt. Wünscht der Kunde ausnahmsweise einen erneuten Zugriff — auch in Form einer Bildschirmfreigabe, bei der Daten von Endkundinnen und Endkunden sichtbar würden —, setzt dieser den vorherigen Abschluss eines gesonderten Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO voraus. Einladung, Abschluss der Einrichtung und Entzug des Zugangs werden dokumentiert.

(5) Gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Nach § 3 Abs. 2 NiSV sind Beratungsprotokoll und Einverständniserklärung zehn Jahre ab dem Tag der Dokumentation aufzubewahren, die anlagenbezogene Dokumentation drei Jahre nach der letzten Nutzung der Anlage. Nach Ablauf der Frist verlangt § 3 Abs. 2 Satz 5 NiSV die Löschung; bei elektronischer Speicherung sind nach Satz 6 vorhandene Möglichkeiten der automatisierten Löschung zu nutzen. Ein Löschverlangen einer betroffenen Person kann bis zum Ablauf dieser Fristen nicht erfüllt werden. Der Kunde bleibt für die Einhaltung seiner eigenen Dokumentationspflichten verantwortlich.

(6) Sitz des Anbieters. Der Anbieter hat seinen Sitz in den USA; die Geschäftsführung erfolgt aus der Türkei. Da der Anbieter nach der Einrichtung keinen Zugriff auf die Datenbank des Kunden hat, übermittelt er keine Daten von Endkundinnen und Endkunden in ein Drittland.

(7) Der Kunde stellt sicher, dass er die erforderlichen Einwilligungen seiner Endkundinnen und Endkunden eingeholt hat.

§ 8 Laufzeit, Kündigung und Erstattung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Es besteht keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist.

(2) Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt.

(3) Ein bereits bezahlter Abrechnungszeitraum wird nicht anteilig erstattet. Die Nutzung bleibt bis zu dessen Ende möglich.

(4) Die Einrichtungsgebühr vergütet die tatsächlich erbrachte Einrichtung und wird nach deren Abschluss nicht erstattet.

(5) Zahlungsverzug. Bleibt eine Zahlung aus, wird der Kunde benachrichtigt. Der Anbieter kann den Zugang frühestens 14 Tage nach der ersten erfolglosen Abbuchung sperren. Eine Sperre lässt den Vertrag unberührt; die Daten bleiben während der Sperre erhalten.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.

(7) Nach Vertragsende behält der Kunde seine Daten. Sie liegen in seinem eigenen Konto beim Datenbankanbieter (§ 2 Abs. 2a); eine Herausgabe durch den Anbieter ist dafür nicht erforderlich, und der Zugang des Kunden zu seiner Datenbank besteht unabhängig von diesem Vertrag fort. Die Anwendung bleibt nach Vertragsende noch 30 Tage nutzbar, damit der Kunde die maschinenlesbare Archivkopie, alle Fotos als ZIP-Datei und die PDF-Dokumentation über die dafür vorgesehenen Funktionen erzeugen kann. Der Anbieter weist den Kunden bei Vertragsende gesondert auf diese Frist hin.

(8) Über die Löschung seiner Daten entscheidet allein der Kunde, da sie in seinem eigenen Konto liegen. Der Anbieter löscht dort nichts.

(9) Der Kunde ist verpflichtet, die Daten zu sichern, die er selbst gesetzlich aufbewahren muss — insbesondere nach § 3 Abs. 2 NiSV, § 630f BGB sowie § 147 AO und § 257 HGB. Diese Aufbewahrungspflichten treffen den Kunden als Verantwortlichen, nicht den Anbieter. Kündigt der Kunde sein Konto beim Datenbankanbieter, verliert er diese Daten endgültig.

(10) Nach Ablauf der Frist stellt der Anbieter die Anwendung des Kunden ab und löscht die Zugangsdaten. Der Anbieter bewahrt keine Kopien der Kundendaten auf.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde nutzt Studiobuch nur im Rahmen der geltenden Gesetze.

(1a) Der Kunde unterhält für die Vertragsdauer sein Konto beim Datenbankanbieter in einem Tarif, der tägliche Sicherungen umfasst und nicht wegen Inaktivität pausiert wird, und hält die dortigen Entgelte pünktlich bei. Der Anbieter nennt dem Kunden den erforderlichen Tarif vor Vertragsschluss. Kommt der Kunde dem nicht nach, entfallen die Zusagen aus § 6 Abs. 1a und § 8 Abs. 7 insoweit.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Anwendung auf dem von ihm genutzten Gerät so einzurichten, wie es der Anbieter in den Einrichtungsunterlagen beschreibt. Das gilt insbesondere für die Installation auf dem Startbildschirm mobiler Geräte, weil davon die dauerhafte lokale Speicherung abhängt.

(3) Der Kunde erstellt in angemessenen Abständen eigene Archivkopien über die dafür vorgesehene Funktion — die Anwendung erinnert ihn regelmäßig daran — und bewahrt sie außerhalb der Anwendung auf. Das gilt insbesondere für Fotos: Der Dateispeicher beim Datenbankanbieter ist nicht Teil der täglichen Sicherungen, und Fotos, die der Kunde nur auf seinem Gerät speichert, kann der Anbieter nicht sichern.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Verlust auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Änderungen dieser Bedingungen und der Preise

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen und die Preise mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern.

(2) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(3) Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main. Der Anbieter ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

(4) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.